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Tipp:
Gehen Sie zu einem Therapeuten, welcher rechtlich auch befugt ist!
Nur hier bekommen Sie auch eine vernünftige med. Leistung.
Heilpraktiker-
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs-
Im Klartext:
Nur der Arzt oder Heilpraktiker darf die Heilkunde ausüben.
Wir verfügen u. a. über diese "Voll-
Selbstverständlich sind wir auch komplett und in alle Richtungen versichert!
Beispiel Knochenbrecher: Menschen ohne Heilerlaubnis (s. o.), können sich z. B. nicht versichern, dürfen keine Krankengeschichte erheben, dürfen keine Therapie durchführen, ... überlegen Sie selbst.